.


.


.


.


.


.

Zurück zur Hauptseite Impressum Unsere Datenschutzerklärung


Basistarif private Krankenversicherung

Für wen lohnt sich der Basis-Tarif der privaten Krankenversicherung?

Mit Basis-Tarif ist der von der Politik erzwungene Tarif gemeint, der hauptsächlich dazu dient, zuletzt Unversicherten eine Krankenversicherung zu geben. Diesen gibt es seit 1.1.2009.

In der Beratungspraxis tauchte auch früher schon der Ausdruck Basistarif auf, sonst auch Einsteigertarif, Grundlagentarif genannt. Damit war etwas Anderes gemeint: Ein normaler Tarif der privaten Krankenversicherung, der an die Leistungen der gesetzlichen Kasse angenähert ist, und einen besonders günstigen Beitrag ergibt. Gedacht hauptsächlich für neu Selbständige, aber auch für andere Personenkreise nutzbar.

Der neu geschaffene Basis-Tarif ist ein Einheits-Tarif, der seit 1.1.2009 von allen deutschen privaten Krankenversicherungen angeboten werden muß. Der Beitrag ist ebenfalls einheitlich, außer für Beihilfeberechtigte (Beamte, Beamtenanwärter, Familie von Soldaten und Polizisten etc.) und Kinder. Dieser Einheitsbeitrag ist 569,63 Euro. Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung kommt noch dazu. Bei Personen unter Alter 60 auch die 10 % gesetzliche Altersrückstellung. Es ist egal, bei welchem Versicherer man den Basistarif abschließt.

Das Besondere an diesem Tarif ist, daß eine Gesundheitsprüfung insofern keine Rolle spielt, als es keine Ablehnungen gibt, und auch keine Risikozuschläge. Auch wenn es andere als gesundheitliche Gründe gibt, warum man nicht in normale Tarife aufgenommen werden kann, in diesen Tarif muß man aufgenommen werden. Das nennt man auch Kontrahierungszwang. Das "liebt" die PKV nicht, weil dies die üblichen Annahmegrundsätze unwirksam macht. Man rechnet damit, daß dieser Tarif in erster Linie von gewöhnlich nicht erwünschten Personen gewählt wird, wie ernsthaft Kranke, Personen mit sehr hohem Alter, Personen, die früher aus der PKV oder der GKV geworfen wurden (z.B. wegen Nichtzahlung, wegen Rücktritt etc.), und finanziell Hilfsbedürftige (die dann für geringere Beiträge qualifizieren).

Obwohl es den Basis-Tarif in verschiedenen Selbstbeteiligungsstufen gibt (ohne, mit 300,- Euro, mit 600,- Euro, mit 900,- Euro, mit 1200,- Euro), sind die Beiträge bei Erwachsenen immer gleich, und bei Kindern und Jugendlichen nur wenig unterschieden. Damit sind die Selbstbeteiligungsstufen praktisch uninteressant.

Wer kann den Basistarif nutzen?

- Bereits freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kassen konnten vom 1.1. - 30.6.09 beitreten.

- Bereits privat Versicherte, die den Antrag dafür bis 30.6.09 gestellt hatten (und ggf. die Kündigung beim seitherigen Versicherer bis dahin aisgesprochen hatten).

- Personen, die neu als freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kasse qualifizieren, können von da an in den ersten 6 Monaten darin beitreten.

- privat Versicherte, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben, oder bereits Rentenanspruch haben im eigenen Unternehmen).

- Nichtversicherte, die der privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind (immer möglich).

- Neukunden der privaten Krankenversicherung (immer möglich bei Beitritt in die PKV).

- Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht in der GKV versicherungspflichtig sind, und auch keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können.

- Beihilfeberechtigte, die einen Ergänzungstarif zur Beihilfe benötigen.

Der PKV sind dabei Personen zuzurechnen, die ganz zuletzt (egal wann) in der PKV vollversichert waren, bzw. bei Beihilfeberechtigten entsprechend passend zur Beihilfe versichert waren. Ebenfalls, war nie krankenversichert war, und keine Berechtigung zur GKV hat (z.B. Personen aus dem Ausland). Selbständige dagegen, die zuletzt in der gesetzlichen Kasse waren, sind der gesetzlichen Kasse zuzurechnen.

Wem bringt er voraussichtlich Nutzen, bzw. wer benötigt ihn?

Oft wird mit dem Ausdruck Basis-Tarif verbunden, daß es auch billig ist. Normalerweise ist das gar nicht der Fall. Die Frage ist also, wann der Basistarif eigentlich sinnvoll ist. Immer dann, wenn ein günstiger Normaltarif möglich ist, sollte man dies in Betracht ziehen. Personen, die im Basistarif den vollen Beitrag zahlen müßten, sind mit ihm meistens teurer dran. Dabei können für (genügend) Gesunde, selbst in höheren Jahren (z.B. bis 70) immer noch lohnende Alternativen gefunden werden. Beiträge wie um die 300,- Euro und etwas niedriger sind denkbar. Auch, wenn die gesundheitlichen Umstände nicht ideal sind, aber evt. mit überschaubaren Risikozuschlägen gearbeitet werden kann, sind normale Tarife überlegenswert.

Erst dann, wenn gesundheitlich oder aus anderen Gründen nichts Anderes möglich ist, sollte man den Basistarif nehmen. So hat auch die Pflicht zur Krankenversicherung den hauptsächlichen Grund gebildet, daß dieser Tarif geschaffen wurde. Es soll niemand ohne Krankenversicherung sein. Der Hauptgrund zur Entscheidung für den Basis-Tarif ist somit der Gesundheitszustand. Der nächstwichtigste Punkt ist die finanzielle Hilfsbedürftigkeit. Würde diese entstehen, wenn man den vollen Beitrag zahlen müßte, muß die PKV den gleichen Schutz zum halben Beitrag gewähren. Besteht schon ohne den PKV-Beitrag finanzielle Hilfsbedürftigkeit, muß der Beitrag sogar geviertelt werden. Unter noch extremeren Umständen muß die Sozialhilfe (o.ä.) dieses Viertel des normalen Beitrags zahlen. In diesen besonderen Fällen wird der Basistarif schon auch günstiger, als jegliche sonstige Krankenversicherung.

Den Basistarif gibt es auch für Beihilfeberechtigte; ohne Selbstbeteiligung, mit 150,- Euro, mit 300,- Euro, mit 450,- Euro, mit 600,- Euro. Er wird in den zur Beihilfe passenden Stufen mit 50 %, 30 % und 20 % Leistung angeboten. Die 50 % kosten dann 284,82 Euro, und die 30 % 170,89 Euro. Da die Beihilfe ihren Teil nur noch leistet, wenn der entsprechende private Ergänzungstarif besteht, ist auch hierfür Bedarf vorhanden. Dabei sollte man ebenfalls prüfen, ob der entsprechende normale Beihilfeergänzungstarif nicht günstiger ist. Das hängt wieder von der Gesundheit und ggf. den finanziellen Umständen ab (wobei Beamte wohl nicht typischerweise im Alter finanziell hilfsbedürftig sind).

Theoretisch kann auch ein krankes Kind für den Basistarif Sinn machen; sollte jedoch die Wahl bestehen, das Kind gegen eigenen Beitrag in der gesetzlichen Kasse zu versichern, ist das in jedem Fall billiger, außer bei 80 % Beihilfeanspruch.

Angesichts der sehr speziellen Zusammensetzung des Personenkreises im Basistarif sind hier ungünstige Entwicklungen zu erwarten. Die Personen in den normalen Tarifen müssen ggf. den Basistarif sponsern, wenn innerhalb dessen nicht kostendeckend gearbeitet werden kann.

Weitere Besonderheiten im Basistarif, bzw. im Zusammenhang damit:

Private Zusatzbausteine sind möglich, aber dann mit Gesundheitsprüfung. Gelten wegen Hilfsbedürftigkeit reduzierte Beiträge, jedoch nicht (bzw. ruhen sie dann).

Die Hilfsbedürftigkeit ist von der zuständigen Gemeinde, oder der Bundesagentur für Arbeit, zu bestätigen.

Zum Basistarif kann auch ein Tagegeld abgeschlossen werden. Die Höhe wird je nach Einkommen ermittelt.

Im Basistarif müssen auch die 10 % zusätzliche Altersrückstellung aufgebaut werden, wie in der PKV üblich (bis Alter 60). Ebenso sind die in der PKV üblichen Altersrückstellungen innerhalb des Tarifs selbst zu bilden.

Im Basistarif kann es auch Leistungsänderungen entsprechend den Änderungen (z.B. Kürzungen) in der gesetzlichen Kasse kommen.

Auch im Basistarif kann es Beitragsanpassungen geben, solange der Beitrag nicht höher als der Höchstsatz der gesetzlichen Kasse ist.

Die in der PKV sonst denkbaren Wartezeiten gibt es im Basistarif nicht.

Im Basistarif zahlt jede Person eigenen Beitrag, es gibt keine Familienversicherung , wie in der gesetzlichen Kasse.

Der Basistarif muß auch für bereits laufende Behandlung (bei Beitritt) leisten, jedoch erst ab Beginn des Versicherungsschutzes.

Es gibt auch eine Zwangsüberführung in den Basistarif, wenn die Beiträge für den normalen Tarif nicht gezahlt wurden. Ab Beginn des Ruhens im normalen Tarif hat man 12 Monate Zeit, um den Rückstand zu begleichen. Geschieht dies nicht, wird man von da an im Basistarif fortgeführt. Dieser muß dann, genauso wie der ruhende normale Tarif, selbst bei Nichtzahlung immer noch für akute Erkrankungen, für Schmerzzustände, bei Schwangerschaft und Mutterschaft leisten. Solange der Rückstand aus dem vorherigen, normalen Tarif nicht beglichen sind, ruht der Basistarif automatisch, und erbringt dann nur die Mindestleistungen, die beim Ruhen gelten.

Aus dem Basistarif kann man im Prinzip später in andere Tarife desselben Versicherers übergehen. Dann erfolgt jedoch eine Risikoprüfung. Für die Leistungen, die dem Basistarif entsprechen, wird dann der Gesundheitszustand bei Beginn des Basistarifs zugrunde gelegt. Das ist auch einer der Gründe, warum auch im Basistarif Gesundheitsangaben zu machen sind. Für neu hinzukommende Leistungen wird der aktuelle Gesundheitszustand berücksichtigt.

Eine Ablehnung im Basistarif ist nur zulässig, wenn der Kunde bereits beim selben Versicherer war, und dieser den Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder Drohung angefochten hat, oder der Versicherer vom Vertrag wegen vorsätzlicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurücktrat. Ein anderer Versicherer muß ihn jedoch aufnehmen.

Leistungen im Basistarif:

Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Kassen. Im Punkt Leistung nach der Gebührenordnung ist das nicht ganz möglich, da es ja doch ein PKV-Tarif ist. Es gilt also die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte, wobei aber nur zu folgenden Sätzen geleistet wird: Laborleistungen 1,16-fach, physikalisch-medizinische Leistungen 1,38-fach, alles Andere beim Arzt 1,8-fach, beim Zahnarzt 2,0-fach. Man kann nur zu Behandlern gehen, die zur Versorgung in der GKV zugelassen sind. Medikamente werden nur übernommen, wenn sie verschreibungspflichtig sind. Heilpraktiker und alternative Behandlungen gibt es nicht, keine Leistung für Sehhilfen, außer bei schweren Sehstörungen. Bei Zahnersatz werden nur 50 - 65 % eines befundbezogenen Festbetrags geleistet.

Der Basistarif kann aber in bestimmten Punkten sogar bessere Leistungen erbringen, als normale Tarife der PKV: Es gibt keinen geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Die Problematik der "gemischten Anstalten" entfällt (wofür man in den normalen Tarifen vorher eine Leistungszusage einholen muß). Vorsorgeleistungen, Kurleistungen, Leistungen bei Mutterschaft und bei Psychotherapie können besser sein. Es müssen auch Suchtentziehungsmaßnahmen übernommen werden, Haushaltshilfe, Mutterschaftsgeld, Soziotherapie, häusliche Krankenpflege.

Fazit: In besonderen Fällen kann der Basistarif eine Hilfe sein, und wenn es keine andere Versicherungsmöglichkeit gibt, ist er die einzige Lösung. Gibt es andere Möglichkeiten, sollte man sie nutzen.




.

.

.

.

.

.